Das Anlegen neuer Terrassen oder Eingangsbereiche beinhaltet zugleich die Anbindung an die Gebäudeabdichtung oder die Notwendigkeit, die Gebäudeabdichtung zu verbessern.
Wenn es jedoch nicht um einen Neubau, sondern um das nachträgliche Anlegen von Terrassen an ältere Bestandsimmobilien geht, ist das nicht ganz unkompliziert und es gibt einiges zu beachten. Ein Sperrputz mit Bitumenanstrich beispielsweise ist nach vielen Jahren an der Oberfläche verwittert und erfüllt damit keinerlei Dichtfunktion mehr. Bitumendickbeschichtungen entsprechen heute auch nicht mehr den ästhetischen Anforderungen und bei mineralischen Dichtschlämmen stellt sich die Frage, ob diese einfach überfliest werden dürfen. Daher ist es ratsam, den Baukörper vor den Arbeiten entsprechend freizulegen und ggf. neu abzudichten.
Für Neubauten gilt seit 2017 die DIN 18533, doch deren Anwendung ist bei Altbauten nicht immer möglich. Zu unterschiedlich sind die vorhandenen Konstruktionen und Voraussetzungen. Eine Auffrischung von alten Abdichtungen erfolgt daher häufig außerhalb der Normvorgaben, führt aber zu einer wesentlichen Verbesserung. In welchem Umfang eine Verbesserung erzielt werden kann, hängt von der Gesamtkonstruktion und der Qualität der Altabdichtung ab.