Baustoffe können, wie viele andere Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs auch, flüchtige organische Verbindungen, sog. VOC’s (Volatile Organic Compounds) freisetzen. In größeren Mengen sind diese gesundheitsschädlich. Ihre Konzentration sollte deshalb 0,3 mg/m³ 0 nicht übersteigen.
Die in Baustoffen enthaltenen VOC’s können mit verschiedenen Verfahren gemessen werden:
- EMMICODE-Klassen, GEV-Prüfmethode
- Blauer Engel, RAL UZ 113
- AgBB-Bewertungsschema
- CDPH Section
Das strengste Verfahren ist die GEV-Prüfmethode, siehe u.s. link.