Die DIN 18534-1 „Abdichtung von Innenräumen – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze“, Ausgabe Oktober 2025, gibt deshalb vor:
Die unplanmäßige Ausbreitung von Wasser unter/hinter Nutz- und Belagsschichten muss ggf. durch geeignete Maßnahmen, z.B. Abschottungen, Kapillarsperren, verhindert werden, sofern andernfalls ein Wasserübertritt in nicht oder gegen eine geringere Wassereinwirkung abgedichtete Flächen mit schädigenden Auswirkungen erwartet werden muss.
Guten tag wo ist es in der din hinterlegt, das ich die Kapillarsperre anwenden muss.
M.f.g könig
Hallo Herr König,
sehr gute Frage, besten Dank dafür.
Die aktuelle DIN 18534, Stand Juli 2017, berücksichtigt diesen Sachverhalt noch nicht. Umso wichtiger erscheint es uns, diesen zu thematisieren und damit Schäden zu verhindern. Zur Zeit ist diese DIN in Überarbeitung. Wir würden nicht ausschließen, dass es dann in dieser neuen Ausgabe entsprechende Hinweise gibt.
Im aktuellen ZDB-Merkblatt „Abdichtungen im Verbund (AIV)“, Ausgabe August 2019 wird bereits ein Hinweis geführt. Hier heißt es unter 4.2.2 „Abdichtung von Durchdringungen und Einbauteilen“: Die Abdichtungsebene ist ggf. im Türbereich so zu gestalten, dass kapillar geführtes Wasser auf der Abdichtungsebene nicht in angrenzende Räume gelangen kann.“
Dieses aktuellere Regelwerk hat also diesen Sachverhalt aufgegriffen.
Wir hoffen, damit ausreichend zu informieren. Rückfragen beantworten wir gerne.
Beste Grüße aus Augsburg
Markus & Markus