Alle Natursteine sind, in Abhängigkeit von Druck und Temperatur während derer Entstehung, mehr oder weniger porös. Über deren kapillare Poren können durch das Transportmittel Wasser verfärbende Substanzen oder Mineralien an die Plattenoberfläche transportiert werden. Lässt sich dieses Risiko mit speziellen Verlegemörteln reduzieren?
Ja, die in unseren Verlegemörteln enthaltenen maßgeschneiderten polymeren Riesenmoleküle, deren Gestalt sich über den pH-Wert einstellt, docken an den Poreneingängen des Gesteins an und versperren somit den Zugang zu den Kapillaren. Unterstützt wird die Sperrwirkung durch eine Bindemittelkombination, die effektive kristalline Wasserbindung garantiert. Wasser und große Moleküle, wie Huminsäure, Bitumen etc. aber auch Eisen- und Kalkverbindungen können somit nicht mehr aus dem Untergrund über die Kapillaren an die Oberfläche des Natursteins gelangen.
Dadurch, dass selbst Calcium- und Kalium-Ionen abgeblockt werden, gelangt keine (oder nur sehr verzögert) Alkalität in das Gestein, was zur Folge hat, dass selbst im Gestein vorhandene organische Verunreinigungen nicht mehr an die Naturstein-oberfläche transportiert werden. Ausblühungen oder Verfärbungen werden somit verlässlich verhindert.
Siehe Grafik: Bei Verwendung eines herkömmlichen Klebers saugt das Gestein kräftig Wasser kapillar auf (blaue Kurve). Wird dagegen mit speziellem Natursteinkleber verlegt, so beträgt die Wasseraufnahme der Platte nur einen Bruchteil davon (rote Kurve).
Diese Zeitverzögerung bringt den entscheidenden Vorteil. Das Wasser bleibt im Kleberbett, wo es durch die Hydratation des Zementes gebunden wird und wandert nicht in das Gestein. Diese Verzögerung in Kombination mit der geringeren Menge eindringenden Wassers bewirkt, dass Ausblühungen und Verfärbungen vermieden werden.
Die Grafik verdeutlich, wie effektiv ein PCI Carra-Mörtel, verglichen mit herkömmlichen Mörteln, das Transportmittel Wasser zurückhalten kann.
Weitere Info zur Entstehung von Naturstein und deren Verlegung/Verfugung finden sich auch in „Zur Sache Nr. 19“, siehe link.