Der Beton muss den Gütebestimmungen der DIN 1045 Teil 1
und 2 entsprechen.
Gemäß dem DGfdB-Merkblatt 25.04. „Schwimm- und Badbecken aus Stahlbeton“, dem ZDB-Merkblatt „Schwimmbadbau“ und der DIN 18535-3 „Abdichtung von Behältern und Becken – Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“,
AIV-F, ist die Belegereife von Stahlbetonbecken nach 6 Monaten gegeben.
Einbauteile bzw. Durchdringungen sind mit Klebeflanschen zu versehen, damit eine sichere Anbindung der Verbundabdichtung gewährleistet werden kann. Mantelrohre mit Mitteldichtungsring stellen eine weitere Option für das Abdichten von Einbauteilen dar.
Vor den Verlegearbeiten ist die Betonoberfläche mechanisch vorzubehandeln, um ein kapillaroffenes, verbundfähiges, ausreichend festes Betongefüge zu erzielen. Dies kann beispielsweise mit festen Strahlmitteln (Sandstrahlen) oder durch Höchstdruckwasserstahlen erfolgen.