Markus Balleisen
Markus Balleisen
05. Februar 2024
Wer schreibt, der bleibt!

Wer einen Handwerksbetrieb führt, muss zweifelsfrei eine ordentliche handwerkliche Leistung abliefern. Für den dauerhaften Erfolg seines Unternehmens ist das jedoch nicht genug. Auch die rechtlichen Belange müssen beherrscht und berücksichtigt werden. Protokollvorlagen können dabei helfen. PCI stellt verschiedene Vorlagen zur Verfügung.

CM-Feuchtemessprotokoll

Die Überprüfung der Restfeuchte des zu belegenden Estrichs gehört zum Arbeitsalltag. Gern wird jedoch vergessen, die Messung auch zu protokollieren. Spätestens dann, wenn eine Mangelanzeige in einen Rechtsstreit mündet, ist es aber enorm wichtig, nachweisen zu können, wann, wie und mit welchem Ergebnis die Messung durchgeführt wurde. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können sich Nachteile für den Handwerksbetrieb ergeben.

Vorlage: CM-Feuchtemessprotokoll

Bedenkenanmeldung

Gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer eine Mitteilungspflicht, sofern er gegen die vorgesehene Art der Ausführung,
gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile, gegen die Leistungen anderer Unternehmen oder auch
wegen Sicherung gegen die Unfallgefahren Bedenken hat. Gemäß dieser dem Auftragnehmer auferlegten Mitteilungspflicht
müssen hierzu Bedenken angemeldet werden.

Doch wie meldet man Bedenken richtig an? Worauf ist zu achten?

Vorlage: Bedenkenameldung

Sonderbauweise

Ein Handwerksbetrieb hat seine Arbeiten nach den „anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)“ auszuführen. Die a.R.d.T. sind technische Festlegungen, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen werden; sie sind in Regelwerken beschrieben. Werden die Angaben aus den Regelwerken nicht eingehalten kann unterstellt werden, dass die Leistung mangelhaft ist.

Beispiel: Belegereife für Fliesenbeläge von Zementestrichen: Die Restfeuchte des Estrichs darf, wie in verschiedenen Regelwerken (z.B. DIN 18560-1, ZDB-Merkblatt: Beläge auf Zement- und  Calciumsulfatestrichen) bei unbeheizten Konstruktionen max. 2 % (gemessen mit dem CM-Gerät) betragen. Soll der Estrich bei höherer Restfeuchte belegt werden, dann werden die a.R.d.T. nicht eingehalten; es könnte eine mangelhafte Ausführung unterstellt werden.

Damit einer möglichen Mängelanzeige vorgebeugt wird, kann diese Ausführung jedoch als Sonderbauweise vereinbart werden. Dabei ist wichtig, dass der Auftraggeber seinen Auftragnehmer über diesen Sachverhalt informiert und dieser sein Einverständnis per Unterschrift bestätigt.

Vorlage: Nachtragsvereinbarung PCI Flexmörtel S1/S2/S1 Rapid/S1 Flott/Premium

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